Therapie

Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie beinhaltet, dass die Symptomatik als eine nicht oder falsch gelernte Reaktion verstanden wird, die den aktuellen Anforderungen des Betroffenen nicht (mehr) gerecht wird.

Ziel ist es also, die Symptome zu reduzieren und alternative funktionale Verhaltensweisen aufzubauen. Ein wichtiges Grundprinzip ist dabei die Idee der Hilfe zur Selbsthilfe.

Das heißt: Der Betroffene wird dabei unterstützt, „Experte in eigener Sache“ zu werden.

Ein weiterer Grundpfeiler der Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Vorgehensweise, die sich auf die psychologische Grundlagenforschung stützt und Kriterien der Evidenzbasierung erfüllt  (Studien mit einem hohen wissenschaftlichen Standard belegen also die Wirksamkeit des Verfahrens). Ausgangspunkt ist die individuelle Lerngeschichte des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen. Das Umfeld spielt insbesondere in Kindheit und Jugend eine wichtige Rolle und wird daher entsprechend in die Therapie einbezogen (dafür sind z.B. Bezugspersonenstunden vorgesehen).

Ablauf

Sprechstunden (bis zu 5 Sitzungen):

In den ersten Stunden nehmen wir uns Zeit, um uns kennenzulernen und gemeinsam herauszufinden, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und begonnen werden soll. Ab dem ersten Kontakt gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Probatorik (2-6 Sitzungen):

In den darauf folgenden Sitzungen erfolgt eine ausführliche Diagnostik und wir erarbeiten gemeinsam ein individuelles Modell, um die psychische Erkrankung zu verstehen und konkrete Ziele für die Therapie daraus abzuleiten.

Antragstellung:

Wenn die Entscheidung für die Therapie getroffen wurde, wird die Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger (Krankenkasse) beantragt. Hierfür ist zunächst die Einholung eines Konsiliarberichtes beim Hausarzt/Kinderarzt/Kinder-und Jugendpsychiater erforderlich. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung werden Kontraindikationen für die Psychotherapie ausgeschlossen.  

Beginn einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie:

Je nach Erforderlichkeit steht dann ein Kontigent von bis zu 30 Sitzungen (24 Einzelsitzungen + 6 Bezugspersonenstunden) für eine Kurzzeittherapie zur Verfügung.

Alternativ sind bis zu 75 Sitzungen im Rahmen einer Langzeittherapie (60 Einzelstunden + 15 Bezugspersonenstunden) möglich.

In der Regel finden die Sitzungen sowohl in der Kurzzeit- als auch in der Langzeittherapie wöchentlich (Dauer: 50 min) statt.

Falls erforderlich und gewünscht, können im Anschluss nochmal 25 Sitzungen (20 + 5) zusätzlich beantragt werden.  

Kosten

Die Kosten werden nach der Antragstellung in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Bei einer Langzeittherapie wird die Indikation gutachterlich geprüft (ein anonymisierter Bericht wird einem Gutachter vorgelegt).

Wenn Sie privat oder bei der Beihilfe versichert sind, fordern Sie bitte die Antragsunterlagen bei Ihrer Versicherung an und bringen diese mit.

Zudem besteht aber auch immer die Möglichkeit Therapiekosten als Selbstzahler zu übernehmen. Grundlage bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).